Stornierung und Aufenthaltsabbruch

Bei einer Stornierung oder einem Aufenthaltsabbruch müssen wir leider Stornogebühren berechnen. 

Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: 

Unabhängig vom Zeitpunkt der Absage wird in jedem Stornierungsfall eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von  10 % des Mietpreises mit Ihrer Anzahlung verrechnet. 

Die darüber hinaus anfallende Stornogebühr beträgt: 

bis zum 100. Tag vor Reiseantritt 0 % des Mietpreises, 

bis zum 80. Tag vor Reiseantritt 10 % des Mietpreises, 

bis zum 42. Tag vor Reiseantritt 25 % des Mietpreises, 

bis zum 28. Tag vor Reiseantritt 50 % des Mietpreises, 

danach 85 % des Mietpreises.